ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
CROSSFIT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
1. Training: Das Training erfolgt nach den Grundsätzen der CrossFit-Methode. Trainiert wird in Kleingruppen in Anwesenheit eines Trainers. Eine Nutzung der Räumlichkeiten oder Ausstattung von CrossFit Villingen-Schwenningen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Personals gestattet. Wird es der Affiliate aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bereits gebuchte Trainingseinheiten müssen rechtzeitig (6h) vor Beginn storniert werden. Andernfalls wird, auch bei Nichterscheinen, eine Einheit vom Kontingent des Teilnehmers abgezogen!
2. Teilnahme: Mit der Teilnahme an dem Angebot von CrossFit Villingen-Schwenningen erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einer CrossFit-Trainingseinheit zu unterziehen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass diese Einheiten psychisch und physisch sehr anspruchsvoll sein können. Während des Trainings ist den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge zu leisten. Leave your Ego at the Door!
3. Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird auf die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Vertragsbeginn ist immer der 01. eines jeden Monats. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um 3 Monate. Umzugsbedingte Kündigungen können nur mit einem schriftlichen, amtlichen Nachweis anerkannt werden. Diese müssen 5 Werktage vor Monatsende bei der Meilenstein Performance GmbH eingehen. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erbracht werden.
4. Vertragslaufzeit 10er Karte: Die 10er Karte kann bis zu 6 Monate nach dem Zeitpunkt des Kaufes genutzt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten verfallen die bislang nicht genutzten Trainingseinheiten.
5. Ruhen des Vertrages: Der Teilnehmer hat das Recht – mit einer Vorankündigung von mindestens 4 Wochen – den Vertrag einmalig pro Kalenderjahr für einen Zeitraum von einem oder zwei vollen Monaten ruhen zu lassen. In diesem Zeitraum ist der Teilnehmer nicht verpflichtet, das Teilnahmeentgelt zu zahlen. Der Teilnehmer schuldet dann eine einmalige Pauschale von 25,-€. Wird ein Ruhen des Vertrages in Anspruch genommen, verlängert sich die aktuelle Vertragslaufzeit um die Länge des Ruhens, wenn eine Kündigung in dieser Vertragslaufzeit erfolgt. Verletzungsbedingtes Ruhen des Vertrages startet frühestens ab Einreichung eines ärztlichen Attests und erstreckt sich maximal auf die auf dem Rezept angegebene Dauer. Hierbei ist keine Pauschale zu entrichten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dadurch nicht.
6. Ändern des Vertrages: Upgrades (Wechsel auf einen Vertrag mit mehr Leistungen) können jeweils zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen. Die Vertragslaufzeit beginnt dann, wie beim Abschluss eines neuen Vertrages, von Neuem. Downgrades (Wechsel auf einen Vertrag mit geringerem Leistungsspektrum) können nur zum regulären, nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen. Alle Änderungen können nur zu den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifen erfolgen.
7. Entgelt: Der bereits laufende Monat wird anteilig berechnet. Die Zahlung des Entgelts erfolgt mittels Lastschrifteinzug. 10er Karten können im Voraus in bar bezahlt werden. Gebühren und Kosten bei Rücklastschriften mangels Kontodeckung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
8. Leistungssteigernde Substanzen: Mitbringen sowie Einnahme und Vertrieb (entgeltlich oder unentgeltlich) von illegalen, leistungssteigernden Substanzen (z.B. Anabolika, Steroide) sind verboten. Zuwiderhandlung hat eine fristlose Kündigung zur Folge, wobei als Schadenersatz die restlichen Monatsbeiträge für die Vertragsdauer sofort zur Zahlung fällig werden.
9. Haftung: Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Schädigungen, insbesondere der Gesundheit, des Teilnehmers aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Anlagen, Geräte bzw. Einrichtungen hat die Meilenstein Performance GmbH nicht zu vertreten, sofern die Schädigungen nicht durch grob fahrlässiges Verhalten der Meilenstein Performance GmbH verursacht worden sind. Tests (Benchmarks / Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr hin durchgeführt. Für von Teilnehmern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung und Wertgegenstände, wird nicht gehaftet. Alle Trainingsutensilien und die Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
10. Sonstiges: Der Teilnehmer erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt als verbindlich an und erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten, die gleichzeitig dem Datenschutz unterliegen und an Dritte nicht weitergegeben werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrages am ehesten entspricht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragsteile verzichtet werden.